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   OVG Hamburg, 17.07.2000 - 2 Bf 21/97   

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OVG Hamburg, 17.07.2000 - 2 Bf 21/97 (https://dejure.org/2000,50016)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17.07.2000 - 2 Bf 21/97 (https://dejure.org/2000,50016)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17. Juli 2000 - 2 Bf 21/97 (https://dejure.org/2000,50016)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Hamburg, 13.08.2019 - 2 Bf 438/18

    Errichtung eines Wohngebäudes mit einer Tiefgarage; Lüftungsanlage;

    Die Vorschrift ist daher nach der ständigen Rechtsprechung des Berufungsgerichts nachbarschützend (siehe OVG Hamburg, Urt. v. 11.12.1997, Bf II 50/95, juris Rn. 31; Beschl. v. 28.1.1999, 2 Bs 447/98, juris 6; v. 12.11.1999, 2 Bs 380/99, juris Rn. 2; v. 17.7.2000, 2 Bf 21/97, juris Rn. 3; v. 27.7.2015, NVwZ-RR 2016, 130, juris Rn. 14; ebenso Niere in: Alexejew, Hamburgisches Bauordnungsrecht, Stand 1/2018, § 71 Rn. 2).
  • VG Hamburg, 16.11.2006 - 7 E 2847/06

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarwiderspruches.

    Noch klarer kommt diese Rechtsauffassung, wonach nicht die Art des Planes (Durchführungs-, Baustufen- oder Bebauungsplan), sondern dessen jeweiliger Inhalt für die Frage maßgeblich ist, ob eine nachbarschützende Regelung vorhanden ist, im Beschluss vom 7. Juli 2000 (2 Bf 21/97) zum Ausdruck.
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